PE Oberberg Mitte - Engelskirchen
PE Oberberg Mitte - Engelskirchen
Und die zwei werden ein Fleisch sein. (Mk 10,8)
Die Ehe als unauflöslicher Bund zwischen Mann und Frau ist für Christen ein Abbild des Bundes zwischen Gott und den Menschen. Die kirchliche Ehe ist also nicht einfach ein Segen on Top, sondern ein ganz wichtige Glaubensfrage.
Um diese sakramentale Ehe zu schließen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die häufigste ist eine kirchliche Trauung. Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte an unser Pfarrbüro. Dort nehmen die Mitarbeiterinnen Ihre Kontaktdaten auf und Sie können Ihren Wunschtermin angeben. Hier können Sie auch bereits mitteilen, ob sie in einem feierlichen Wortgottesdienst heiraten möchten oder im Rahmen einer Heiligen Messe. Im Anschluss wird sich dann ein Geistlicher bei Ihnen melden, um alles mit Ihnen zu besprechen.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Hochzeit außerhalb einer katholischen Kirche. Beispielsweise in einer evangelischen Kirche oder auch nur auf dem Standesamt. Damit eine solche Ehe von der katholischen Kirche anerkannt wird, muss diese Hochzeit schon im Vorhinein auch mit einem katholischen Geistlichen besprochen werden, auch wenn dieser nicht dabei mitwirken sein soll. Wenden Sie sich auch hier einfach an unser Pfarrbüro. Dort wird Ihnen weitergeholfen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich bei uns melden. Ein halbes Jahr Vorlauf sollten Sie einplanen.
Für die Durchführung Ihrer kirchlichen Hochzeit versuchen wir uns nach Ihren Vorstellungen zu richten. Aber bitte beachten Sie, dass auch eine kirchliche Hochzeit ein Gottesdienst ist und das auch durch die Gestaltung des Gottesdienstes zum Ausdruck kommen muss. Es gibt also gewisse Rahmenbedingungen. Diese können Sie am besten mit dem Geistlichen, den Musikern und ggf. den Küstern besprechen.
Das Voraussetzungen, um sich das Ehesakrament spenden zu können, sind kirchenrechtlich klar geregelt. Die Details wird der Geistliche dann mit Ihnen besprechen und erst wenn alle kirchenrechtlichen Fragen geklärt sind, kann die Hochzeit auch stattfinden.
Am wichtigsten ist, dass Sie beide bisher unverheiratet sind. Wenn einer der Partner vorher schon einmal verheiratet war, muss geklärt werden, ob die Vorehe gültig ist. Weiterhin verpflichten Sie sich im Rahmen der kirchlichen Ehe zur lebenslangen Treue zu Ihrem Partner/ihrer Partnerin. Eine Scheidung gibt es in der Kirche nicht. Auch gehört zur kirchlichen Ehe die Hinordnung auf die Nachkommenschaft. Natürlich müssen Sie nicht bereits konkret Kinder planen, sie dürfen aber zumindest nicht ausschließen Kinder zu bekommen.
Für Fragen zu diesen und den weiteren kirchenrechtlichen Voraussetzungen steht Ihnen der Geistliche zur Verfügung der Sie bei der Trauung begleitet. Bitte lassen Sie sich nicht schon im Vorhinein abschrecken. Wenn Sie wissen möchten ob eine kirchliche Hochzeit für Sie möglich ist, fragen Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne, so gut wir können.